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Art. 55 · Bauen in Gefahrengebieten

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 186 · Original-PDF

55 Baureglement (BR) Wertverluste grösser oder geringer sind, ist der Gemeinderat befugt, den Grundbetrag um höchstens 50 % herauf- oder herabzusetzen. Der Gemeinderat passt periodisch die Grundbeträge den veränderten Verhältnissen an, wenn der Berner Baukostenindex (Stand April 2001) um mehr als 10 Punkte steigt oder fällt.

Parkplatzreglement Art. 14: Verwendung der Ersatzabgaben und allfälligen Überschüssen

1Die Ersatzabgaben und allfällige Überschüsse aus der Parkplatzbewirtschaftung sind im Sinn der Bauverordnung zu verwenden.

2Über die Verwendung von Ersatzabgaben und allfälligen Überschüssen aus der Parkplatzbewirtschaftung befindet im Einzelfall das finanzkompetente Organ der Gemeinde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.