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Art. 52 · Pflege der Kulturlandschaft

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 183 · Original-PDF

52 Baureglement (BR) Parkplatzreglement Art. 7: Bemessung der Anzahl Abstellplätze

Die Bemessung des massgeblichen Bedarfs an Abstellplätzen richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Kant. Bauverordnung. Im Weiteren sind die Vorgaben des Kantons für verkehrsintensive Standorte der Region (Fahrtenmodell) wegleitend.

Parkplatzreglement Art. 8: Neubeurteilung

1Eine Minderung oder Erhöhung des Grundbedarfs oder der Bandbreite gemäss Art. 54 BauV st neu zu beurteilen und gegebenenfalls zu korrigieren, wenn sich die Verhältnisse, welche zu einer solchen Regelung geführt haben wesentlich verändern.

2Ein entsprechender Vorbehalt ist in die Baubewilligung aufzunehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.