Art. 214 · Mass der Nutzung; 3. Gebäude und Gebäudeteile, Gebäudemasse
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 152 · Original-PDF
214 Mass der Nutzung; 3. Gebäude und Gebäudeteile, Gebäudemasse
1Ein Gebäude gilt als gestaffelt, wenn die Staffelung mindestens die folgenden Masse aufweist: Vgl. Anhang A132 Abs. 3 Gestaffelte Gebäude
a)in der Höhe
2.0 m
b)in der Horizontalen
2.0 m Staffelungen durch Loggia, Balkon, Sitzplätze oder dergleichen werden nicht berücksichtigt.
2Abgrabungen für Hauseingänge und Garageneinfahrten mit einer Breite von maximal ½ der jeweiligen Fassadenseite, jedoch maximal 10.0 m pro Fassadenseite werden zur Bestimmung der Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig und der Gesamthöhe nicht berücksichtigt.
3Innerhalb der zulässigen Fassadenhöhe traufseitig und der Gesamthöhe ist die Anzahl Vollgeschossezahl frei. Über die zulässige Geschosszahl hinaus darf ein Attikageschoss erstellt werden Für Gebäude mit Flachdächern ist die Fh tr einzuhalten:
a)auf allen Seiten, wenn das Attikageschoss:
–es eine GeschosshHöhe von mehr als 3.20 m nicht überschreitet aufweist,
–es die Fläche nicht überschreitet, die nach Anhang Abgrabungen Vgl. Anhang A132 Abs. 3: Gebäudehöhe Fassadenhöhe und A133 Gesamthöhe seite werden zur Bestimmung der Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig und der Gesamthöhe nicht beGeschosse und der Gesamthöhe frei. Attikageschoss erstellt werden Für Gebäude mit Flach dächern ist die Fh tr einzuhalten:
a)auf allen Seiten,
–es eine GeschosshH
überschreitet aufweist, nicht
Die Attikahöhe wird ab Oberkant fertiges Flachdach bis Oberkant der At-
tika-Dachkonstruktion gemessen.
Die Geschosshöhe ist die Höhe von Oberkante bis Oberkante fertigem Boden (Art. 17 Abs. 2 BMBV). A134 zulässig ist und
–nicht auf mindestens einer ganzen Fassade um
–nicht auf mindestens einer ganzen Fassade um
sade zurückversetzt sind
b)auf einer Fassadenseite wenn das Attikageschoss die Masse nach Buchstabe a nicht überschreitet. Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.