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Art. 213 · Mass der Nutzung; 2. Abstandsvorschriften
BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 149 · Original-PDF
213 Mass der Nutzung; 2. Abstandsvorschriften den gewachsenen Boden das massgebende Terrain
1Bauten, die den gewachsenen Boden das massgebende Terrain an irgendeinem Punkt um mehr als 1.2 m überragen, haben an dieser Stelle die Grenzund Gebäudeabstände und gegenüber den Landwirtschaftszonen den Grenzabstand als Zonenabstand zu wahren. Grenz und Gebäudeabstände, Zonenabstand Diese Bestimmung legt fest, welche Bauten den Grenzabstand einhalten müssen. Zu den Messweisen vgl. den Anhang Kapitel A14 Gemeinde Lyss
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.