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Art. 17 · Zeughausstrasse

BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 148 · Original-PDF

17 Baureglement (BR) *3) Die GH darf die gebaute Fh tr nicht um mehr als 4 m überschreiten. *4) Werden zur Erstellung einer kommunalen Infrastrukturbaute (Trottoir, Bushaltestelle, Strasse etc.) Grundstücke Dritter beansprucht, in denen eine maximale GFZo fest gelegt sind, erhöht sich die GFZo auf dem beanspruchten Grundstück unter Vorbehalt der Orts- und Landschaftsbildverträglichkeit, so dass keine Nutzungseinbusse entsteht. Die Gemeinde führt darüber einen Nutzungskataster und kann dort den Nutzungsbonus sinngemäss als Nutzungsübertragung nachführen. *4) Werden zur Erstellung einer kommunalen Infrastrukturbaute (Trottoir, Bushaltestelle, Strasse etc.) Grundstücke Dritter beansprucht, in denen eine maximale GFZo festgelegt sind, erhöht sich die GFZo auf dem beanspruchten Grundstück unter Vorbehalt der Orts- und Landschaftsbildverträglichkeit, so dass keine Nutzungseinbusse entsteht. Die Gemeinde führt darüber einen Nutzungskataster und kann dort den Nutzungsbonus sinngemäss als Nutzungsübertragung nachführen.

*5) Es gilt ein minimaler Wohnanteil im Umfang von GFZo 0.30 sowie ein minimaler Gewerbeanteil von GFZo 0.20. Beispiel mit GFZo 1.0: Fläche bisheriges Grundstück Gbbl.- Nr. xyz: 2'200 m2; Mögliche GFZo 2'200 m2, an Strasse abgehende Fläche 200 m2, neue GFZo (= bisherige Fläche Grundstück multipliziert mit 100 dividiert durch neue Fläche des Restgrundstücks) = 1.1. Alternative Möglichkeit zur Darstellung im Nutzungskataster, resp. im Grundbuch: Übertrag einer anrechenbaren Fläche von 200 m2 an das bisherige Grundstück Gbbl.-Nr. xyz on GFZo GFZo 0.2 In den Mischzonen M3a, M3b und M2 besteht keine Verpflichtung zur Realisierung von minimalen Wohnoder Gewerbeanteilen. Deren Einhaltung ist jedoch Voraussetzung, um die maximale AZ erreichen zu können. *6) Es gilt ein minimaler Gewerbeanteil von GFZo 0.20. *7) In den Mischzonen Kern MKa und MKb gilt die annähernd geschlossene Bauweise. Die Beschränkung der Gebäudelänge und der Gebäudetiefe gilt nur für die Obergeschosse, für die Erdgeschoss ersten Vollgeschoss sind sie unbeschränkt. *8) Bonus für Gewerbeflächen +0.1; in den Mischzonen M2 und M3 Busswil «Aumatt», Parzelle Nr. 323 sind mindestens 60 % der Bruttogeschossflächen gewerblich zu nutzen. Im Zonenplan als „Areale mit minimaler GFZo“ bezeichnet. *9) Im Bereich der Parzellen Nrn. 312 und 789 gilt:

–eine maximale GFZo von 0.80

–eine minimale GFZo von 0.60

Im Bereich der Parzelle Nr. 118 gilt:

–eine maximale GFZo von 0.80

–eine minimale GFZo von 0.70 *10) Davon kann maximal die Hälfte finanziell abgegolten werden, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenste-

hen.

*10) Gegenüber angrenzenden Grundstücken anderer Nutzungszonen. Gemeinde Lyss 17 «Bödeli» vom 12.03.1963 (der in der ZöN 17 liegende Teil wird mit der Genehmigung dieses Reglements aus der UeO entlassen) ES II / ES III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.