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Art. 9 · Ergänzung Dorfzone Littau Do-L

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 5 · Original-PDF

Bestehende Bauten Bestehende Bauten, die das zonengemässe Dichtemass (Überbauungsziffer und Höhenmass) überschreiten, können mit dem gleichen Volumen ersetzt werden, sofern der Ersatzbau die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Baulinien einhält. Der Ersatzbau hat eine zonenkonforme Nutzung aufzuweisen. Die Geschosszahl darf maximal um ein Geschoss von der massgebenden Geschosszahl der betreffenden Zone abweichen. Vorbehalten bleibt die maximale Geschosszahl gemäss Art. 26 Abs. 2.

Art. 10 3 Tourismuszone (TO)

1Die Tourismuszone dient dem Tourismus.

2Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen insbesondere

a.für Hotels und Restaurants,

b.für Casinos.

3Vom Regierungsrat des Kantons Luzern am 18. November 2014 genehmigt. Seite 5/46

3Es können 20 Prozent der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bau- und Zonenordnung bewilligten, tatsächlich touristisch genutzten Fläche voraussetzungslos für Wohn- und Arbeitsnutzungen umgenutzt werden. Erstreckt sich die Tourismusnutzung auf mehrere Grundstücke, so ist die Anteilsregelung erfüllt, wenn sie auf diesen Grundstücken insgesamt eingehalten ist.

4Darüber hinaus sind Wohn- und Arbeitsnutzungen zulässig, soweit sie den touristischen Zweck sichern oder optimieren. Dies ist in einem von Grundeigentümern und vom Stadtrat als unabhängig anerkannten Gutachten nachzuweisen.

5In jedem Fall ist das Erdgeschoss oder das vom Stadtrat bezeichnete Geschoss publikumsorientiert zu nutzen.

Art. 10a 4 Verkehrshauszone

1Die Verkehrshauszone dient dem Betrieb und der Weiterentwicklung «Verkehrshaus der Schweiz».

2Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Kultur, Museum, Schule, Konferenzen, Beherbergung, Sport und Freizeit.

3Fremdnutzungen wie Büro, Verkauf, Dienstleistungen und Gastronomie sind zugelassen. Der Anteil dieser Fremdnutzungen darf maximal 15 % der Hauptnutzflächen betragen. Verkaufsflächen von Waren für den täglichen und häufigen periodischen Bedarf sind nicht zulässig.

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.