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Art. 7 · Ergänzung Kernzone Ruopigen Ke

BZO Bau- und Zonenreglement Stadt Luzern · S. 5 · Original-PDF

Wohn- und Arbeitszone (WA)

1In der Wohn- und Arbeitszone sind Wohnungen sowie mässig störende Dienstleistungsbetriebe und mässig störende gewerbliche Betriebe zulässig.

2Autoabstellplätze sind in Erdgeschossen der Wohn- und Arbeitszone nicht zulässig.

3In den Bestimmungen im Anhang sind Gebiete bezeichnet, in denen gemeinnützige Wohnungen zu erstellen sind.

4Der Stadtrat legt Details zum gemeinnützigen Wohnungsbau wie Anforderungen und Anteile pro Gebiet in einer Verordnung fest.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.