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Art. 37 · Spiel- und Ruheplätze
BZO Lindau · S. 19 · Original-PDF
Bei der Erstellung von 6 und mehr Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sind besonnte, abseits vom Verkehr liegende Kinderspielplätze und Ruheplätze anzulegen. Die Fläche hat mindestens 15% der dem Wohnen dienenden anrechenbaren Geschossfläche zu betragen. INFO_2023-11-16 31102_05A_231115_BZO_gestrichen - Kopie Seite 19 / 20
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.