Art. 28 · Gestaltungsplan Ölwis / Blankenwis
BZO Lindau · S. 2 · Original-PDF
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INFO_2023-11-16 31102_05A_231115_BZO_gestrichen - Kopie Seite 2 / 20 D. Ergänzende Bauvorschriften 17 Art. 28 Gestaltungsplan Ölwis / Blankenwis 1 Grundsätze An die Gestaltung der Bauten und Aussenräume werden besonders hohe Anforderungen gestellt (Ausmass, Lage, Proportionen, Eignung für Aufenthalt und Begegnung, Hindernisfreiheit, Durchlässigkeit usw.). Die Grundlage für eine Überbauung des Areals Ölwis / Blankenwis bildet ein Erschliessungs- und Überbauungskonzept. Mit diesem ist ein guter ortsbaulicher Übergang zu den Wohnzonen W2 / 1.3 und W2 / 1.5, zur angrenzenden Landwirtschaftszone sowie zur benachbarten Kernzone nachzuweisen und qualitativ hochwertige, immissionsgeschützte NutzunINFO_2023-11-16 31102_05A_231115_BZO_gestrichen - Kopie Seite 15 / 20 gen zu gewährleisten. Um eine der Topographie und dem Ortsteil angepasste Siedlungsstruktur und Architektur zu erreichen, sind identische Bautypen auf kleine Arealbereiche zu beschränken. 2 Fuss- und Radwegverbindungen Mit Fuss-/Radwegverbindungen innerhalb des Gebietes ist eine gute Vernetzung mit den Quartieren des Ortsteils Winterberg zu schaffen. 3 Energiekonzept
In einem Energiekonzept ist die gesamte Versorgung des Gestaltungsplangebietes aufzuzeigen. Abwärme und erneuerbare Energien sind mit Priorität zu nutzen. Die Gebäude sind mindestens nach Minergie-Standard zu erstellen oder haben einem energetisch gleichwertigen Standard zu entsprechen. Auf der Basis eines umfassenden Energiekonzepts dürfen auch Massnahmen umgesetzt werden, welche eine mindestens gleichwertige energetische Wirkung erreichen. 4 Teil-Gestaltungspläne Teil-Gestaltungspläne sind zulässig, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mindestens 20'000 m2 umfassen. Teil-Gestaltungspläne müssen dem Erschliessungs- und Überbauungskonzept gemäss Abs. 1 entsprechen und die gestellten Anforderungen erfüllen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.