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Art. 11 · Zweck, Nutzweise, Bauweise

BZO Lindau · S. 10 · Original-PDF

1 Zweck

Die Quartiererhaltungszone Q1 (Fischeracherstrasse / Brunnacher) bezweckt die Erhaltung der Siedlungsstruktur und der Dachlandschaft sowie die zeitgemässe Erneuerung der bestehenden Bebauung.

Die Quartiererhaltungszone Q2 (Koloniestrasse) bezweckt die Erhaltung der Reiheneinfamilienhäuser mit deren Umgebungsgestaltung sowie deren Erneuerung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen. 2 Nutzweise

Zulässig sind Wohnnutzungen und nichtstörende Betriebe. 3 Bauweise

Die geschlossene Bauweise ist zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.