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Art. 45 · Bonus für hindernisfreies Wohnen

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 31 · Original-PDF

1 Der Stadtrat kann bei der Baubewilligungsbehörde Abweichungen von der baulichen Nutzung beantragen: - für die Realisierung einer behindertengerechten Einliegerwohnung bei Ein- und Zweifamilienhäusern - für die hindernisfreie Ausgestaltung von mindestens ¼ der Wohnungen bei Mehrfamilienhäusern. 2 Für Bauten, die diese Voraussetzungen erfüllen, kann ein Ausnützungsziffer-Zuschlag von 3% (nominal) beansprucht werden. 3 Die in Abs. 2 gewährte Nutzungserhöhung wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Prüfung durch kommunale Alterskommission Siehe Erwägungen RRB - wenn die altersgerechten und hindernisfreien Wohnungen in geeigneter Lage realisiert werden; - wenn die Alterswohnungen hindernisfrei angelegt werden und mit kleinem Aufwand behindertengerecht eingerichtet werden können; - wenn die Einliegerwohnung eine maximale Bruttogeschossfläche von 55 m2 aufweist und über einen separaten Eingang verfügt. 4 Eine Kumulierung dieses Bonus für altersgerechtes und hindernisfreies Wohnen mit der Mehrnutzung für Überbauungen nach einheitlichem Plan (Art. 40) und Quartierplänen (Art. 38 und 39) ist nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.