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Art. 40 · Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 27 · Original-PDF
1 Der Stadtrat ist berechtigt, bei Überbauungen nach einheitlichem Plan, im Baubewilligungsverfahren Ausnahmen von den für die entsprechende Nutzungszone festgelegten Bauvorschriften zu gestatten, sofern eine hohe Wohnqualität und eine gute Einfügung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.