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Art. 32 · Baugruben

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 19 · Original-PDF

Baugruben dürfen erst ausgehoben werden, wenn die Ausführung der nachfolgenden Bauarbeiten hinreichend sichergestellt ist. Wird ein Bauwerk nicht ausgeführt, ist die Baugrube spätestens nach Ablauf der Baubewilligung wieder einzufüllen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.