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Art. 78 · Beratung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF
1Bei Bauvorhaben wird der Bauherrschaft empfohlen, frühzeitig mit der Baube hörde einen Erstkontakt aufzunehmen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.