Art. 77 · Begutachtung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF
1Bei Bauvorhaben
–in Hochwassergefahrenzonen,
–in den Quartier- und Strukturerhaltungszonen,
–mit (Pflicht-)Gestaltungsplänen,
–mit Inanspruchnahme der erhöhten Ausnützungsziffer durch § 54,
–oder soweit es überwiegende öffentliche Interessen erfordern kann der Stadtrat Begutachtungen durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen.
2Bei Bauvorhaben in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Land schaftsbild wie der Altstadt-, Ring- und weiteren Schutzzonen, der Bahnhofs zone und der Spezialzone Bahnhofstrasse – Malaga hat der Stadtrat eine Begut achtung durch Fachleute anzuordnen, sofern die zuständigen Kommissionen nicht angehört wurden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.