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Art. 74 · Siedlungsrand
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF
1Die Gestaltung der Freiräume am Siedlungsrand hat sorgfältig zu erfolgen und ist auf die angrenzende Landschaft abzustimmen. Terrainveränderungen sind zu vermeiden und besonders vorsichtig an die Umgebung anzupassen. Einfriedungen und Stützmauern sind zulässig, wenn sie den örtlichen Begeben heiten entsprechen und sich gut einordnen. Es sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.