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Art. 72 · Strassenraumgestaltung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 23 · Original-PDF
1Zur Förderung der Siedlungsqualität und des Ortsbilds ist der Gestaltung des Strassenraums (von Fassade zu Fassade) besondere Beachtung zu schenken. Es sind Aufwertungsmassnahmen, insbesondere bezüglich Gestaltung, Ausstattung und Einteilung des Aussenraums bezüglich der Strassenraumqualität zu treffen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.