← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis
Art. 52 · Wohnhygiene
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 19 · Original-PDF
Geschlossene Bauweise
1Bei geschlossener Bauweise sind die Gebäude seitlich an die Grenze zu stellen.
2Sofern nicht gleichzeitig angebaut wird, dürfen Brandmauern das Umgebungs bild nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.