← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 52 · Wohnhygiene

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 19 · Original-PDF

Geschlossene Bauweise

1Bei geschlossener Bauweise sind die Gebäude seitlich an die Grenze zu stellen.

2Sofern nicht gleichzeitig angebaut wird, dürfen Brandmauern das Umgebungs­ bild nicht beeinträchtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.