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Art. 48 · Deponiezone

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 18 · Original-PDF

1Die Deponiezone umfasst Gebiete, die für die Deponie (D) von Material der Deponieklassen I bis III oder als Kompostierplatz (K) bestimmt sind.

2Die Materialdeponie und die Kompostierung setzen eine Baubewilligung voraus, die den Deponie- und Rekultivierungsplan als integrierenden Bestandteil enthält. Die Baubewilligung für Materialdeponie und Kompostierung richtet sich nach den Bestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung, des Baugesetzes und des Umweltschutzgesetzes.

3Aufgefüllte Deponien und unbenutzte Kompostieranlagen sind für die im Rekul­ tivierungsplan vorgesehene Nutzung herzurichten und in die Landschaft einzu­ passen. Die Detailgestaltung richtet sich nach dem Rekultivierungsplan.

4Ist für die Nachnutzung eine Zonenänderung notwendig, ist diese im ordentli­ chen Verfahren durchzuführen. 34 35 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.7 GEFAHREN- UND ÜBERFLUTUNGSZONEN

4BAUBEGRIFFE UND MESSWEISEN 4.1 MESSWEISEN massvoll erweitert oder wiederaufgebaut werden, sofern sie dem Hochwasser­ schutz genügend Rechnung tragen und den natürlichen Abfluss nicht beein­ trächtigen.

5Der Neubau von Bauten und Anlagen ist in der Freihaltezone Hochwasser aus­ nahmsweise zulässig, wenn:

–erforderliche Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt und von der Stadt oder den Landeigentümern finanziert werden können,

–keine anderen Standortmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können,

–der Hochwasserabfluss und die Höhe des Wasserstands nicht nachteilig beeinflusst werden,

–die Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt wird und

–keine nachteiligen Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger zu erwarten sind.

6In der Regel sind die erforderlichen Hochwasserschutzmassnahmen nach den Absätzen 3 und 4 auf die Schutzziele der kantonalen Schutzzielmatrix der Gefah­ renkarte Hochwasser auszurichten. Sind Menschen oder hohe Sachwerte betrof­ fen, ist das Schutzziel im Einzelfall zu bestimmen und gegebenenfalls zu erhöhen.

4Baubegriffe und Messweisen 4.1 Messweisen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.