Art. 28 · Grünzonen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 12 · Original-PDF
1Grünzonen dienen der Siedlungsdurchgrünung, der Erholung, dem Landschafts schutz, als Familiengärten oder der Gliederung des Baugebiets.
2Sofern nachfolgend nicht anderes bestimmt wird, können in der Grünzonen Spa zierwege, Erholungseinrichtungen (Gartenbänke, Kinderspielplätze usw.) sowie Kleinbauten, die dem Zonenzweck dienen, bewilligt werden. Sämtliche Bauten und Anlagen bedürfen einer Baubewilligung. Unterirdische Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn der Zonenzweck der Grünzone nicht beeinträchtigt wird.
3Grünzonen sind möglichst mit naturnaher und einheimischer, standortgerechter Vegetation zu gestalten bzw. durch einen entsprechenden Unterhalt in einen naturnahen Zustand zu überführen. Grössere zusammenhängende Grünflächen innerhalb des Siedlungsgebiets sind als Wiesen mit Allmendcharakter der Bevöl kerung zur Verfügung zu stellen.
4Im Bereich der Justizvollzugsanstalt sind die notwendigen Sicherheitseinrich tungen zugelassen.
5Die Bau- und Nutzungsvorschriften für Familiengärten werden in einer vom Stadtrat beschlossenen Verordnung festgelegt. dem Siedlungsrand zur offenen Flur sind Gehölze vorzusehen.
–Offene Parkplätze sind mit standortgerechten Bäumen abzudecken.
c)Lärmempfindliche Betriebsräume sind mit schallgedämmten Lüftungen auszustatten, wenn sie nicht über Fenster belüftet werden können, vor welchen die Abstands- und Hindernisdämpfungen folgende Werte erreichen, bezogen auf die Emissionswerte
–der K123: 17 dB(A),
–des A1 Zubringers: 18 dB(A) und
–der Bahnlinie: 16 dB(A).
Lärmempfindliche Wohnräume sind nur zulässig, wenn sie über Fenster belüftet werden können, vor welchen die Abstandsund Hindernisdämpfungen folgende Werte erreichen, bezogen auf die Emissionswerte
–der K123: 22 dB(A),
–des A1 Zubringers: 24 dB(A) und
–der Bahnlinie: 24 dB(A).
9Innerhalb des im Bauzonenplan bezeichneten engeren Perimeters (rot), der die Silobauten an der Werkhofstrasse umschliesst, ist eine maximale Höhe gemäss Abs. 3 von 42 m zulässig. Innerhalb des weiteren Perimeters (orange) gelten nebst den Bestimmungen für die Arbeitszonen folgende Zusatzvorschriften:
a)Publikumsintensive Nutzungen, namentlich Restauration und Verkaufsgeschäfte, dürfen eine maximale anrechenbare Geschoss fläche beziehungsweise Verkaufsfläche von 550 m² aufweisen.
b)Dem kleinen Gebäudeabstand der Silobauten zum südlich gelegenen Dienstleistungsgebäude ist durch entsprechende Dis position der Grundrisse und Fenster Rechnung zu tragen.
c)Die Fassadengestaltung der Silobauten muss einen hohen Erinnerungswert an die ursprüngliche Nutzung vermitteln (Beton) und der Dualität zwischen älterem und jüngerem Silo angemes sen Rechnung tragen. Die einfache Eleganz, welche der ältere Zweckbau ausstrahlt und dessen Monumentalität unterstreicht, muss beibehalten werden. Reklamen sind unzulässig, ausgenommen dezent wirkende, kleinformatige Eigenreklamen.
d)Oberirdisch sind im Perimeter maximal 70 Parkfelder zulässig.
e)Der minimale Grünflächenanteil innerhalb des Weiteren Perime ters beträgt 20 %. Er ist naturnah zu gestalten. Der Stadtrat kann unter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen Unterschreitungen zulassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.