← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis

Art. 26 · Spezialzone Oberrain

BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 12 · Original-PDF

1Die Spezialzone Oberrain dient Nutzungen zur Kompostierung und Verwertung von organischen Abfällen.

2Zulässig sind die für die obige Nutzung notwendigen Bauten und Anlagen insbe­ sondere Biogasanlage, Werkhalle, Bauten und Anlagen für die End-Verrottung des Kompostes, die Energieerzeugung und den Vertrieb der daraus entstehen­ den Produkte. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen sind unzulässig. 22 23 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.2 LANDWIRTSCHAFTSZONEN

3ZONENVORSCHRIFTEN 3.3 SCHUTZZONEN IM KULTURLAND

4Für Flächen, die zwischenzeitlich nicht für den Rebbau genutzt sind, gelten die Vorschriften der Naturschutzzone Schlossberg-Gofi.

5In der Rebbauzone gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III gemäss Lärmschutzver­ ordnung (LSV). 3.3 Schutzzonen im Kulturland

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.