Art. 26 · Spezialzone Oberrain
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 12 · Original-PDF
1Die Spezialzone Oberrain dient Nutzungen zur Kompostierung und Verwertung von organischen Abfällen.
2Zulässig sind die für die obige Nutzung notwendigen Bauten und Anlagen insbe sondere Biogasanlage, Werkhalle, Bauten und Anlagen für die End-Verrottung des Kompostes, die Energieerzeugung und den Vertrieb der daraus entstehen den Produkte. Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen sind unzulässig. 22 23 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG
3ZONENVORSCHRIFTEN 3.2 LANDWIRTSCHAFTSZONEN
3ZONENVORSCHRIFTEN 3.3 SCHUTZZONEN IM KULTURLAND
4Für Flächen, die zwischenzeitlich nicht für den Rebbau genutzt sind, gelten die Vorschriften der Naturschutzzone Schlossberg-Gofi.
5In der Rebbauzone gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) III gemäss Lärmschutzver ordnung (LSV). 3.3 Schutzzonen im Kulturland
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.