Art. 15
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 8 · Original-PDF
1Zu den wesentlichen Elementen des städtebaulichen Grundmusters – welche in Städtebauliches Grundmuster ihrem Charakter und weitgehend auch in ihrem Bestand zu erhalten sind – werden gezählt:
a)bauliche Elemente
–alle Gebäudereihen innerhalb der hufeisenförmigen Altstadt inklusive der reformierten Stadtkirche
–Gebäudereihe der Aavorstadt vom Hünerwadelhaus bis und mit dem Gebäude Aavorstadt 26 sowie die Bauten zwischen Freischarenplatz und Ziegelacker
–Schützenmattstrasse mit ihrer Pflästerung, der bergseitigen Mauer und den aufgereihten Einzelbauten unter Ausnahme der Neubauten des Hotels «Krone»
–östlicher Abschluss des Freiraumes im Brättligäu
–Schlossgasse mit der bergseitigen Mauer, dem Heumann’schen Haus und der Gebäudegruppe der Burghalde.
b)landschaftliche Elemente
–Schlossberg
–Aabach
–Freiraum des ehemaligen Stadtgrabens
–wertvolle Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken und Gebüsche, insbesondere diejenigen am Schlossberg, längs des Aabaches und der Schlossgasse, bei der Stadtkirche, in der Marktgasse, im Brättligäu, am Grabenweg und an der Poststrasse sowie am Metzgplatz.
c)funktionelle Aspekte
–Zugänge zur Altstadt, insbesondere Niederlenzerstrasse, Schützenmattstrasse, Schlossgasse, Aavorstadt, Bahnhof strasse und Schulhausweg.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.