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Art. 4a · Wohnzone W2a, Nutzungsvorschriften Parzelle Nr. 2546

BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 7 · Original-PDF

1 Bauten, die unterhalb des Rebenhöheweges liegen, müssen die im Anhang eingetragene Baulinie von 4 m einhalten, dürfen das im Anhang festgelegte Lichtraumprofil nichtdurchstossen und haben die im Anhang eingetragenen Höhenkoten einzuhalten. Innerhalb einer Linie mit 20 m Abstand zum Allmendweg und der Baulinie von 4 m süd-östlich des Rebenhöheweges hin dürfen nur Bauten mit Flachdächern erstellt werden. Die Flachdächer zwischen dem Rebenhöheweg und der definierten Hilfsbaulinie sind zu bepflanzen. 2 Terrassenhäuser mit bis zu zwei Baustufen sind zugelassen. 3 Der Rebenhöheweg wird als Fussweg für die Naherholung erhalten und gefördert.

–6 - 4 Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den Weg nördlich des Grundstückes Nr. 2178 (vergleiche Baulandumlegung Brumberg). 5 Das allgemeine Fahrverbot auf dem Rebenhöheweg wird auf einen Teil dieses Weges für die Zufahrt zum Grundstück aufgehoben. Schema Lichtraumprofil zu Artikel 4a Planausschnitt ergänzende Bestimmungen Parzelle 2546 zur Festlegung der Höhenkoten

–7 -

Hinweis auf RBGMax. Vollgeschoss- zahlMax. Geschoss- flächenzifferMax. GebäudehöheMax. Gebäudelänge für HauptbautenLärmempfindlich-keits- stufe
Definiert im ZRArt. 31Art. 20Art. 28Art. 30
W 2a§ 2120.40--30 mII / III 2
W 2b§ 2120.50--35 mII / III 2
W 3§ 2130.75--40 mII / III 2
WG 2§ 2120.50--40 mII / III 2
Z 1§ 2230.90--45 mIII
Z 2§ 2241.20--40 mIII
G§ 23----7.5 m45 mIII
J 1§ 23----20 m3--IV
J 2§ 23----20 m--IV
J 3§ 23----20 m--IV
GS------12 m--IV
OeWA§ 24--------II / III 4
SpF§ 26--------III

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.