Art. 38 · Bauten und Anlagen im kleinen Baubewilligungsverfahren
BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 24 · Original-PDF
1 Für die kleinen Baubewilligungen nach den §§ 92 und 93 der RBV kann der Gemeinderat das Baubewilligungsverfahren vollständig an die zuständige Verwaltungsstelle delegieren. 2 Der Gemeinderat kann in Bezug auf den Detaillierungsgrad der Vorschriften zu den §§ 92 und 93 RBV ergänzende Bestimmungen erlassen. 3 Für die kleinen Baubewilligungen sind die Gebührenansätze der Kantonalen Verordnung über die Gebühren für Baubewilligungen sinngemäss anzuwenden. 4 Der Gemeinderat kann die Einzelheiten in einer Verordnung regeln. D. Beschwerdeverfahren Hinweis auf RBG I RBV RBG RBV
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