Art. 37 · Bau- und Planungskommission
BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 23 · Original-PDF
Der Bau- und Planungskommission gemäss Art. 52 des Organisationsreglementes der Gemeinde Laufen vom 15.01.81 werden insbesondere folgende Bau- und Planungsgeschäfte zur Beratung und AntragsteIlung an den Gemeinderat resp. die Baubewilligungsbehörde überwiesen: a) Änderungen der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde. b) Überbauungsordnungen; c) Bauvorhaben in der Kernzone mit Ausnahme der kleinen Baubewilligungen; d) Grössere Bauvorhaben sowie solche, die einer wesentlichen Ausnahme von der baurechtlichen Grundordnung bedürfen. B. Baubewilligungen Hinweis auf RBG I RBV RBG RBV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.