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Art. 30 · Gebäudelänge

BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 19 · Original-PDF

Als Gebäudelänge gilt die grösste Seitenlänge des kleinsten umschriebenen Rechtecks eines Gebäudes. Anbauten werden nicht angerechnet, wenn deren Gebäudelänge kleiner als 3 m ist.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.