← BZO Lauerz · Inhaltsverzeichnis
Art. 74 · Gebühren
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 29 · Original-PDF
1Der Gemeinderat erhebt für die Tätigkeiten im Bauwesen Gebühren.
2Er erlässt hiefür eine Gebührenordnung. 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.