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Art. 74 · Gebühren

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 29 · Original-PDF

1Der Gemeinderat erhebt für die Tätigkeiten im Bauwesen Gebühren.

2Er erlässt hiefür eine Gebührenordnung. 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.