Art. 64 · Inhalt des Gestaltungsplanes
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 25 · Original-PDF
1Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grösse des Projektes zu enthalten: a) den nachgeführten Katasterplan im Massstab 1:500 mit EinmeterHöhenkurven;
b)Angaben über die Gliederung und Gestaltung der Bauten sowie die Gestaltung der Umgebung, der Frei- und Spielflächen und die Bepflanzung; c) einen Plan mit den Mantel- und Höhenbegrenzungslinien sowie den generellen Grundrissen der Bauten;
d)Angaben über die Erschliessung mit Fusswegen und Strassen sowie über die Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder; e) Angaben über die Versorgung und Entsorgung; f) Angaben über die anrechenbaren Geschossflächen, die anrechenbare Grundrissfläche sowie die für das Projekt notwendige Überbauungsziffer;
g)Angaben der zu Wohnzwecken genutzter Wohnfläche;
h)ein Reglement mit den Sonderbauvorschriften und ein Kurzbeschrieb in denen die besonderen Vorteile gemäss Art. 62 nachgewiesen sowie die für Abweichung von der Grundordnung notwendigen Ausnahmen aufgezeigt werden.
2Sofern es zur Beurteilung nötig ist, kann der Gemeinderat weitere Unterlagen (Modell etc.) verlangen. Er kann zudem Fachleute für die Begutachtung beiziehen.
3Rechtskräftige Gestaltungspläne sind im Grundbuch anzumerken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.