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Art. 52b · Bereich eingeschränkter Bebaubarkeit
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 20 · Original-PDF
1Der Bereich eingeschränkter Bebaubarkeit hat zum Ziel, den Raumbedarf für Abflusskorridore im Überlastfall (Hochwasserschutz) zu sichern.
2Neue Bauten und Anlagen sind zulässig, sofern die Abflusswirkung nicht massgeblich beeinträchtigt wird, was im Rahmen einer Vorabklärung nachzuweisen ist.
3Die landwirtschaftliche Nutzung ist in den Bereichen eingeschränkter Bebaubarkeit zulässig.
20 5. SCHUTZVORSCHRIFTEN
A.
Schutzzonen und Schutzobjekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.