Art. 18 · Aufschüttungen, Abgrabungen und Böschungen
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 9 · Original-PDF
1Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 2.0 m gegenüber dem gewachsenen Terrain sind untersagt. Vorbehalten bleiben Abgrabungen für zulässige Zugänge und Einfahrten, sowie die Bestimmungen betreffend Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen.
2In Hanglagen mit mehr als 15 % Gefälle in der Fallinie des Hanges können bei guter Gestaltung höhere Aufschüttungen bewilligt werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen betreffend Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen.
3Böschungen und Aufschüttungen dürfen nicht steiler sein als 2 : 3.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.