Art. 12 · Attika
BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 38 · Original-PDF
1Auf Flachdachbauten kann ein Attikageschoss erstellt werden.
2Die besonnte Längsseite des Attikageschosses ist mind. 1.50 m von der Fassade des darunterliegenden Geschosses zurückzusetzen.
3Das Attikageschoss darf maximal 60% der anrechenbaren Bruttogeschossfläche des darunterliegenden Geschosses messen.
4Die Fassade der Attika darf, von oberkant Flachdach bis oberkant Attikageschoss gemessen, nicht höher als 3.20 m sein. Sie wird bei der Bestimmung der Gebäudehöhe nicht mitgezählt.
5Auf der Attika sind nur folgende Aufbauten gestattet: • technisch bedingte Aufbauten • Oberlichter • Lifteinbauten bis zu einer Höhe von 4.20 m, gemessen von oberkant Flachdach des obersten Normalgeschosses bis oberkant Abdeckung des Liftaufbaus • Solaranlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.