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Art. 11 · Dachgestaltung

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 36 · Original-PDF

1Die Dachform ist in allen Zonen ausser den Strukturerhaltungsgebieten frei.

2Dachaufbauten wie Lukarnen, Schleppgauben und dergleichen sind grundsätzlich erlaubt, bedürfen jedoch einer guten architektonischen Gestaltung und Einpassung in die Dachfläche. Der Dachfuss (Traufe) ist durchzuziehen.

3Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster dürfen bei einer ersten Nutzungsebene über dem Dachgeschoss max. 30%, bei zwei Ebenen zusammengezählt max. 50% der Fassadenlänge des obersten Geschosses betragen.

4In den Strukturerhaltungsgebieten sowie auf Schutzobjekten dürfen diese auch auf zwei Ebenen zusammengezählt nur 30% der Fassaden länge des obersten Geschosses betragen . In den Strukturerhaltungsgebieten sowie auf Schutzobjekten sind keine Dacheinschnitte zugelassen.

5In der Landwirtschaftszone können bestehende Aufbauten wie eine Hocheinfahrt oder eine vorhandene Deichsellukarne zur Belichtung verwendet und entsprechend verglast w erden. 33 r Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie bedürfen keiner Baubewilligung, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlage zu Gebäuden installiert werden und den kantonalen Richtlinien entsprechen (Art. 6 BewDJ Für weitere Informationen und Richtlinien: siehe kant. Amt für Umweltkoordination und Energie Der Aussenraum kann - zur Beurteilung der Gesamtwirkung im Zusammenhang mit benachbarten privaten und öffentlichen Aussenräumen - auch in einem Situations- oder Erdgeschossplan dargestellt werden. Wesentliche Gestaltungselemente sind z.B. Bepflanzung, Terraingestaltung, Böschungen, Stützmauern, Spielplätze, Abstellflächen für Fahrräder, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen, Einfriedungen, Kehrichtsammelstellen. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern kommt neben den ästhetischen Aspekten auch den funktionalen Aspekten sehr hohe Bedeutung zu. Als Neophyten werden Pflanzen bezeichnet, die seit der Entdeckung Amerikas eingeführt wurden und sich seither erfolgreich in der heimischen Flora etabliert haben. In der Schweiz sind dies rund 300 Arten (z. 8. Goldrute, Sommerflieder), welche vor allem als Zier- und Gartenpflanzen verbreitet sind. Eine kleine Gruppe dieser Pflanzen hat jedoch nicht nur den Sprung über den Gartenzaun erfolgreich gemeistert, sondern ist dank effizienten Verbreitungsstrategien auch in starker Ausbreitung begriffen. Diese so genannt „ invasiven" Arten stellen nur geringe Ansprüche an den Standort, verfügen über eine hohe Regenerationsfähigkeit und sind sehr konkurrenzstark. Diese Eigenschaften ermöglichen es ihnen, eine dominante Stellung innerhalb der heimischen Pflanzenwelt einzunehmen. Für weitere Informationen: http.//www.vol.be.ch/site/merkblatt-neophyten.pdf 34

6Nicht begehbare Flachdächer, die eine Fläche von mehr als 40 m2 aufweisen, sind zu begrünen. Für den Einbau von Solaranlagen kann von dieser Vorschrift abgewichen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.