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Art. 4.6 · Gestaltungsplanpflicht

BZO Langnau am Albis · S. 12 · Original-PDF

4.6 Gestaltungsplanpflicht In der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG/4.5 gilt Gestaltungsplanpflicht. Neben der Feinerschliessung ist im Gestaltungsplan unter anderem ein Gewerbeanteil von mindestens 35 % des oberirdisch umbauten Raumes festzulegen.

Die Bestimmungen für Arealüberbauungen finden in der Zone WG/4.5 keine Anwendung.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.