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Art. 2.1.3 · Nutzweise

BZO Langnau am Albis · S. 2 · Original-PDF

2.1.3 Nutzweise 2.1.3 Nutzweise In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Praxen und Läden sowie mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.