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Art. 11.2 · Nichtbeheizte Vorbauten
BZO Langnau am Albis · S. 16 · Original-PDF
11.2 Nichtbeheizte Vorbauten Als Baumasse nicht anrechenbar gelten verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen, bis zu 10 % der grundstückbelastenden Baumasse.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.