Art. 39 · Baugesetz der Gemeinde Igis
BZO Baugesetz der Gemeinde Landquart · S. 16
Die Zone Marschlins bezweckt den Schutz des Schlosses Marschlins unter Einbezug einer angemessenen Entwicklung. Zone Marschlins Die Zone Marschlins wird in zwei Bereiche unterteilt, nämlich den Schutz- und den Entwicklungsbereich (Genereller Gestaltungsplan). Im Schutzbereich dürfen Bauten im Rahmen des Schutzzweckes genutzt werden. Generell dürfen keine Bauten erstellt und keine Terrainveränderungen vorgenommen werden. Im Entwicklungsbereich sind Bauten zulässig, die mit der konkreten Nutzung des Schlosses in Zusammenhang stehen und mit dem Schutzzweck vereinbar sind. Für alle Bauvorhaben ist eine Bauberatung obligatorisch. E. Weitere Zonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.