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Art. 40 · Bauarbeiten

BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 14 · Original-PDF

1 Bauarbeiten sind schonend, ohne Gefährdung von Mensch, Umwelt und Eigentum und ohne übermässige Immissionen zu planen und auszuführen. 2 Für schwierige Bodenverhältnisse müssen geologische Untersuchungen beigezogen werden. 3 Auf Verlangen sind für benachbarte Bauten und Anlagen Rissprotokolle zu erstellen. 4 Der gesteigerte Gebrauch von öffentlichem Grund ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.