Art. 39 · Grün- und Erholungsflächen
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 14 · Original-PDF
1 Die Umgebung von Bauten, insbesondere in Wohnzonen, muss Grünbereiche, Bäume, Sträucher und Hecken aufweisen. Auf bestehende Pflanzungen, insbesondere an den Grünachsen gemäss kommunaler Richtplanung, ist Rücksicht zu nehmen. 2 Bei neuen Mehrfamilienhäusern sind besonnte Erholungsflächen abseits von Verkehrsanlagen vorzusehen, zu erhalten und mit Sitz- und Spielgelegenheiten auszustatten. Ihr Ausmass beträgt mindestens 12% der anrechenbaren Landfläche. 3 Soweit die Bereitstellung von Erholungsflächen nicht zumutbar ist, müssen sie abgegolten werden (Art. 43 Abs. 3).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.