← BZO Lachen · Inhaltsverzeichnis
Art. 32 · Strassenmasse und -benennung
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 12 · Original-PDF
1 Die Strassenmasse richten sich nach den anerkannten Regeln der Verkehrstechnik. Die Interessen der Fussgänger und Behinderten sind zu schützen. 2 Für die Erschliessung von verkehrsarmen Zonen und reinen Wohnquartieren werden Beruhigungsmassnahmen und geringere Ausbaubreiten festgelegt. 3 Die Benennung der Strassen und Plätze und die Numerierung der Gebäude ist Sache des Gemeinderates.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.