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Art. 38 · Vollzugsrichtlinien

BZO Bauordnung · S. 24 · Original-PDF

Vollzugsriehtlinien Der Gemeinderat kann ergänzende Richtlinien zum Vollzug der Bauund Nutzungsordnung erlassen. 16 6. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.