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Art. 94

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 34 · Original-PDF

1Die Schutzobjekte dienen der Erhaltung und Forderung einer reichhaltigen Tierund Pflanzenwelt, des vertrauten Landschaftsbildes sowie von geologisch bedeutsamen Zeugnissen der Landschaftsentstehung als Anschauungsobjekte. 2Die Hecken sind traditionsgemass zu unterhalten und regelmassig zu pflegen. Wenn ein Eigentilmer eine Heeke versetzen mochte, muss er beim Bezirksrat ein Gesuch einreichen. Eine allfallige Bewilligung muss mit der Auflage fOr eine Neupflanzung verbunden werden. Die Neupflanzung muss mindestens die gleiche Anzahl Pflanzenarten wie die zu ersetzende aufweisen und dart nur aus einheimischen Geholzarten bestehen. X:\RP\390 KDssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-BauregJement~VorpriHung2.doc 35 3Der Bezirksrat kann filr den Heckenschutz Beitrage ausrichten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.