Art. 77
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 28 · Original-PDF
11n der Wohnzone mit Etappierungspflicht WE1 sind Gestaltungsplane zu erlassen. Neben den allgemeinen Voraussetzungen haben sie in den Sondervorschriften eine zeitliche und ortliche Etappierung vorzusehen. 2Es gilt eine maximale Ausni.itzungsziffer (inkl. Gestaltungs- ~lan-Bonus von 0.65). Die Geschosszahl ist aufgrund der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten in den Gestaltungsplanen festzulegen. Als Richtgrosse gilt 3 Vollgeschosse. In den unteren Geschossen der WE1 sind nicht storende Dienstleistungsbetriebe gestattet.
h)Verdichtete Oberbauung Merlischachen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.