← BZO Küssnacht (SZ) · Inhaltsverzeichnis
Art. 63
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24 · Original-PDF
1Die bestehenden An- und Nebenbauten durfen innerhalb der bisherigen Grundrissabmessungen ersetzt und umgebaut werden. 2Weitere An- und Nebenbauten sind innerhalb der Kernzone I gestattet, wenn sie: - zum Hauptbau in untergeordneter Stellung stehen, - sich gut in das Orts- und Strassenbild einfi.igen, und - die Freiraume nicht ungebl.ihrend beeintrachtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.