Art. 62 · Bauten
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 24 · Original-PDF
1Bei Neu- und Umbauten mit Volumenvergrosserung werden die Abstande der Fassade gegenuber dem Strassenrand unter Berucksichtigung des kantonalen Ortsbildinventars von Kl.issnacht, lmmensee und Merlischachen festgelegt. Bei Hauptstrassen erteilt das kantonale Baudepartement die Ausnahmebewilligung. 2Die Grenz- und Gebaudeabstande gegenuber den benach- 11 barten Grundstl.icken werden durch den Bezirksrat im Einzel- ·. fall festgelegt. Dabei berucksichtigt er die bisherige Oberbauung auf dem Baugrundstl.ick, die bestehende oder projektierte Oberbauung auf dem Nachbargrundstl.ick sowie Stellung, Lage und Volumen des zu realisierenden Gebaudes fUr das Gesamtbild des betreffenden Quartiers.
h)An- und Nebenbauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.