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Art. 6
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 3 · Original-PDF
1Die Bezirksgemeinde erli:isst einen Zonenplan, der das Bezirksgebiet in Zonen verschiedener Nutzungsart, Ausnutzung, Bauweise und lmmissionstoleranz einteilt. Das Baureglement enthi:ilt die ni:iheren Bestimmungen zu den einzelnen Zonen. 2Fur besondere Gebiete, wie namentlich Kernzonen und Schutzgebiete, konnen Teilzonenpli:ine mit eigenen Vorschriften erlassen werden.
b)Erschliessungsplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.