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Art. 51 · Aile Bauten sind vom Eigentllmer sachgemass zu unterhalten
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 19 · Original-PDF
Aile Bauten sind vom Eigentllmer sachgemass zu unterhalten. Werden durch den Zustand einer Baute Menschen, Haustiere oder fremdes Eigentum gefahrdet, so kann der Bezirksrat den Eigentllmer zu den ni:itigen Vorkehren innert angemessener Frist anhalten. Durch Brand oder andere Elementarereignisse beschadigte oder zersti:irte Bauten sind innert einer vom Bezirksrat angesetzten Frist wieder herzustellen oder ganz abzubrechen. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126-Baureglement~ VorpnJfung2.doc 20 IV. Zonenvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.