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Art. 25 · 3. Dachrinnen, Ablaufrohre, Schneefanger

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 9 · Original-PDF

(all Art. 30) Bauten im Bereiche von Strassen, Trottoirs und Wegen sind mit Dachrinnen und Ablaufrohren zu versehen. Auf Schragdachern sind i.iberdies Schneefanger anzubringen, bei Schieferund Ziegeldachern von 25 % und bei Metalldachern von 15 % Neigung an.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.