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Art. 17

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 7 · Original-PDF

1Die Umgebung von Bauten und Anlagen, insbesondere in Wohnzonen, soli genugend Grunbereiche, Bi:iume, Stri:iucher und Hecken enthalten. Auf vorhandene markante Bi:iume, Stri:iucher und Hecken ist bei Oberbauungen Rucksicht zu nehmen. 2Das grossfli:ichige Versiegeln der Geli:indeoberfli:iche ist zu vermeiden. Der natUrliche und langsame Abfluss des Regenwassers ist wegen des Grundwasserschutzes zu erleichtern. 3. Erholungsflachen, Kinderspielplatze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.