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Art. 112 · 2. Reservegebiete

BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 40 · Original-PDF

1Reservegebiete haben Richtplancharakter und unterstehen den Bestimmungen des ubrigen Gemeindegebietes. Die Zuweisung zum Reservegebiet begrundet keinen Rechtsanspruch auf eine spi:itere Einzonung. 2Die Reservegebiete sind fUr eine zukunftige Entwicklung des Siedlungsgebietes bestimmt. Spi:itere Neueinzonungen sind bei ausgewiesenem Bedarf und anhaltender Eignung in erster Linie in diesen Gebieten vorzunehmen. X:\RP\390 KOssnacht am Rigi\02 OP\Aahus\050126·Baureglement_VorprOfung2.doc 41 V. Preisgunstiger Wohnungsbau

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.