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Art. 40 · Für die Gesamtnutzfläche anrechenbar sind alle dem Wohnen, Arbeiten
BZO Küsnacht · S. 28 · Original-PDF
oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden oder hierfür verwendbaren Flächen in den Voll-, Dach- und Untergeschossen, unter Einschluss der dazugehörigen Erschliessungsflächen, Sanitärräume sowie inneren Trennwände. Die Aussenmauerquerschnitte sind nicht anrechenbar. GESAMTNUTZFLÄCHE (GNF)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.